Für berufliche Erfüllung

AVGS Coaching bei Campus Berlin

für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung

Gehen Sie Ihre berufliche Neuorientierung professionell an! Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und starten organisiert und strukturiert in den neuen Job. Die dafür nötige Unterstützung und Beratung erhalten Sie im Rahmen eines AVGS-Coachings.

Starten Sie beruflich durch – dank AVGS-Coaching!

Es gibt eine Reihe von Gründen, die zu einer beruflichen Pause oder einer Neuorientierung führen können. Neben der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit nehmen sich immer mehr Beschäftigte eine bewusste Auszeit vom Beruf, zum Beispiel in Form eines Sabbaticals. Auch Berufseinsteiger/-innen lassen sich im Anschluss an Ausbildung oder Studium immer häufiger Zeit, den passenden Arbeitgeber zu finden.

Sie befinden sich in einer solchen Phase, überdenken Ihre beruflichen Ziele oder streben schon nach neuen Aufgaben? Bei der Verwirklichung hilft Ihnen ein kostenfreies AVGS-Coaching. Dabei handelt es sich um ein individuelles Jobcoaching, in dem Sie zusammen mit einem professionellen Coach die nächsten Schritte für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt planen.

 

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Leistung gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III.

Beim AVGS handelt es sich um eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters und der Rentenversicherungsträger. Der AVGS ist bestimmt für private Personen, die aktuell in der Arbeitslosigkeit sind oder in naher Zukunft davon betroffen sein könnten. Er bietet Ihnen die Gelegenheit für ein individuelles Coaching zur beruflichen Um- oder Neuorientierung ohne jegliche Eigenbeteiligung. Der AVGS kann nur bei zertifizierten Trägern wie Campus Berlin eingereicht werden.

AVGS-Coaching mit Campus Berlin

Neben Bewerbungstrainings begleiten wir Sie auch in der ersten Phase Ihres neuen Jobs und stehen Ihnen mit unserer Beratung und Unterstützung zur Seite, um die neue Herausforderung souverän zu meistern.

Campus Berlin bietet Ihnen folgende AVGS-Coachings an:

  • Begleitungscoaching im neuen Job

sowie

Der Umfang unserer Coachings beläuft sich auf jeweils 16 Unterrichtseinheiten. In den individuellen Einzelcoachings bereiten Sie sich auf Ihre neue berufliche Tätigkeit vor. Dabei lernen Sie, die eigenen Stärken und Kompetenzen effektiv zu nutzen.

Was kann mit einem AVGS gefördert werden?

Mit dem AVGS werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III bei einem nach AZAV (kurz für: Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassenen Träger gefördert. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie individuelles und professionelles Jobcoaching und Profiling. Bei Campus Berlin sind Sie damit an der richtigen Adresse.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den AVGS zu erhalten?

Wenn Sie bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Dabei müssen Sie nicht zwingend Empfänger von ALG I oder ALG II sein.

Anspruchsgruppen sind:

  • Empfänger von ALG I/ALG II
  • Als arbeitssuchend gemeldete Personen (von Arbeitslosigkeit bedroht, sogenannte Nichtleistungsempfänger)
  • Arbeitnehmer in einem befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnis
  • Auszubildende und Studierende auf Jobsuche
  • Selbstständige, die sich umorientieren und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung suchen
  • Berufsrückkehrer (zum Beispiel nach Elternzeit oder Pflegetätigkeit)
  • Soldaten nach Beendigung des Wehrdiensts
  • Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften

Hierbei ist zu beachten: Der AVGS ist eine Kann-Leistung, auch Ermessensleistung genannt. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf den AVGS, sondern er wird nach individuellem Ermessen vergeben. Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben ausschließlich Bezieher/-innen von ALG I, wenn sie innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen als arbeitssuchend gemeldet waren. Dies gilt auch für Aufstocker von ALG I durch ALG II.

 

Wie bekomme ich einen AVGS?

  1. Beantragen Sie Ihren persönlichen AVGS bei der Bundesagentur für Arbeit. Aussteller des Gutscheins kann auch das Jobcenter sein. Ihre Betreuerin beziehungsweise Ihr Betreuer wird Sie zu den Bedingungen für die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins beraten. Wenn Sie keinen Beratungsbedarf haben, können Sie den AVGS auch telefonisch oder schriftlich beantragen.
  2. Reichen Sie Ihren AVGS bei Campus Berlin ein.
  3. Campus Berlin holt die endgültige Bewilligung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ein.
  4. Die Abrechnung wird zwischen Campus Berlin und der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter abgewickelt.

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