Feierliche Übergabe der Bachelor Urkunde
Abschlussklasse Heilerziehungspflege vom Februar 2021 erhält Bachelor Professional Urkunde nachgereicht
Am 9. Mai 2023 war ein besonderer Moment für die ehemaligen Campus Studierende der Heilerziehungspflege Klasse HEP 5b. Gerlinde Lübbers, Gesamtschulleitung und Leitung Fachschule Heilerziehungspflege, überreichte ihnen feierlich nachträglich ihre Bachelor Urkunde.
Warum sie die Bachelor Urkunde erst jetzt erhielten, hat seinen Grund.
Die heutigen Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger starteten ihre Berufsausbildung im Februar 2017. Noch während ihrer Ausbildung beschloss die Kulturministerkonferenz (Kurz: KMK) das Berufsbild der Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger attraktiver zu machen und zu modernisieren. So wurde auch die neue Abschlussbezeichnung Bachelor Professional eingeführt.
Durch die Verwendung dieser international anerkannten Abschlussbezeichnung soll ein deutliches Signal für die gleichwertige Bedeutung von beruflicher und akademischer Bildung gesetzt werden. Zudem stärkt dies die Möglichkeiten der Absolventen, mobil bei der Arbeitsplatzsuche zu sein und öffnet zusätzliche Wege für die berufliche Weiterentwicklung. (Wichtige Anmerkung: Diese Änderung gilt auch für die Ausbildung zum Erzieher*in. Auch sie erhalten bei erfolgreichem Abschluss den Bachelor Professional.)
Umgesetzt wurde die Änderung jedoch erst wenige Wochen nachdem die Hep Klasse 5b ihre Ausbildung erfolgreich abschloss. Welches zur Folge hatte, dass zunächst die rückwirkende Anerkennung behördlich beschlossen werden musste.
Das Arbeitsfeld von Heilerziehungspfleger*innen
In ihrem beruflichen Tätigkeitsfeld arbeiten Heilerziehungspfleger*innen im pädagogischen und pflegerischen Bereich mit Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Einschränkungen, vom Kleinkindalter bis ins hohe Alter. Ihr professionelles Handeln zielt darauf ab, eine möglichst selbstständige Lebensführung und eine größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in verschiedenen Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit oder Freizeit zu ermöglichen.
Inklusion als erklärtes Ziel
In Deutschland verfolgen wir das gesellschaftliche und politische Ziel der Inklusion. Dies wird bereits seit 1994 in unserem Grundgesetz festgehalten: “Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden.” Das bedeutet, dass der Staat Menschen mit Behinderung nicht anders behandeln darf als alle anderen Bürger in unserer Gesellschaft. Mehr hierzu lesen: Quelle Aktion Mensch Titel: Gründe für Inklusion
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Der politische Wille für mehr Inklusion verdeutlichen auch zwei Termine im Mai. Als erstes ist der jährlich stattfindende Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu nennen. Das diesjährige Motto 2023 lautete “Zukunft barrierefrei gestalten”. Der Aktionstag, der eigentlich ein Aktionszeitraum vom 22. April bis zum 07. Mai 2023 war, soll die Öffentlichkeit durch gezielte Aktionen sensibilisieren und motivieren, sich noch stärker für mehr Barrierefreiheit zu engagieren.*
Am 08. und 09. Mai 2023 folgten die Inklusionstage 2023 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
[1] Quelle: https://www.ikud.de/glossar/kulturdimensionen-geert-hofstede.html