10. Juli 2023

Fort- oder Weiterbildung – In der Pflege hört das Lernen nie auf

Wer sich für eine Karriere in der Pflege entscheidet, tut dies vermutlich aus einer großen persönlichen Motivation heraus: Dort helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Ein schöner Nebeneffekt: Qualifiziertes Personal wird in der Pflegebranche händeringend gesucht. Und dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nur weiter verstärken. Wir sprechen hier also von einem zukunftssicheren Berufsfeld.

Was kommt nach der Ausbildung?

Der Weg in die Pflege ist vielfältig. Sie können als Pflegefachassistenz starten und damit die Ausbildung zur Pflegefachkraft um ein Jahr verkürzen. Oder Sie beginnen mit den richtigen Voraussetzungen gleich Ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft.

Und dann? Dann sind Sie eine erfahrene Pflegekraft, die auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt ist. Doch hier hört das persönliche Lernen und die berufliche Weiterentwicklung nicht auf. Denn zum einen gibt es immer wieder Fortschritte innerhalb der pflegerischen und medizinischen Standards, hier gilt es auf dem Laufenden zu bleiben. Und zum anderen möchten Sie vielleicht selbst noch Ihre Kenntnisse erweitern und so karrieretechnisch vorankommen. Hierfür kommen vor allem Fort- und Weiterbildungen in Frage.

Fortbildung oder Weiterbildung – wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung liegt hauptsächlich in ihrer Zielsetzung und in den entsprechenden Inhalten.

Die Fortbildung bezieht sich in der Regel auf die gezielte Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bereits bestehenden Fachgebiet oder Beruf. Fortbildungen werden oft von Arbeitgebern oder berufsständischen Organisationen angeboten und dienen dazu, Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen zu halten und ihre beruflichen Kompetenzen zu verbessern.

Es kann im Rahmen einer Erhaltungsfortbildung darum gehen, sich in neue Fachrichtungen einzuarbeiten. Die Erweiterungsfortbildung erweitert die eigenen Kompetenzen und vermittelt zum Beispiel die Besonderheiten in der Pflege spezifischer Patientengruppen. Die Anpassungsfortbildung ist notwendig, wenn neue Kenntnisse zum Standard werden und Mitarbeiter*innen geschult werden müssen. Das kann auch bei technischen Neuerungen der Fall sein.

Die Weiterbildung hingegen hat einen breiteren Charakter und zielt darauf ab, über den aktuellen Wissensstand hinaus neue Fähigkeiten oder Kenntnisse zu erwerben. In der Regel nimmt eine echte Weiterbildung auch mehr Zeit in Anspruch und sorgt für bessere Aufstiegschancen in Ihrem Berufsfeld.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fortbildung eher auf die Aktualisierung und Verbesserung bestehender Kompetenzen abzielt, während die Weiterbildung den Fokus auf den Erwerb umfassender neuer Kenntnisse und Fähigkeiten legt, die über den aktuellen Wissensstand hinausgehen.

Fort- und Weiterbildungen bei Campus Berlin

Das Angebot von Campus Berlin verdeutlich sehr gut den Unterscheid und zeigt gleichzeitig auf, was im Anschluss die Ausbildung zur Pflegefachkraft noch alles möglich ist, wenn es um Ihre berufliche Weiterentwicklung und Ihre langfristigen Karrierechancen geht.

Fortbildungen bei Campus Berlin:

  • Umgang mit Veränderungen im Pflegekontext und in der Gesellschaft
  • Sei gut zu Dir selbst, entspannter pflegen
  • Rückenschonend arbeiten und anleiten

Wer zahlt was? Fragen zur Kostenübernahme

Lebenslanges Lernen gehört zum heutigen Berufsalltag. Und wenn Sie sich für eine Fortbildung oder Weiterbildung entscheiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.

Fortbildungen werden normalerweise vom Arbeitgeber finanziert, da dieser ein Interesse am Erhalt Ihrer Leistungsfähigkeit hat. In manchen Berufen , wie beispielsweise bei der Pflege, ist Fortbildung in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -prüfungsverordnung (PflAPrV) gesetzlich vorgeschrieben (vgl.  § 4 Berufspädagogische Fortbildung).

Entscheiden Sie sich für eine Weiterbildung, greifen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Bei einer vollschulischen Berufsausbildung in sozialen Berufen kann das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) in Frage kommen. Möchten Sie sich als anerkannte Fachkraft in Ihrem Arbeitsgebiet beruflich weiterentwickeln und entscheiden sich für eine berufspädagogische Zusatzqualifikation beispielsweise als Praxisanleiter*in zu werden, kann das auch im Interesse Ihres Arbeitgebers sein, so dass er Sie hier unterstützt oder die Kosten übernimmt.

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