Schüler-BAföG – Finanzielle Förderung für Ihre Ausbildung
Schüler-BAföG – Finanzielle Förderung für Ihre Ausbildung
Für Studierende an deutschen Universitäten ist die finanzielle Unterstützung durch BAföG ganz normal. Doch was viele nicht wissen: Auch Schüler*innen haben unter Umständen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss, um die eigenen Bildungsziele zu erreichen. Das Beste daran: Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden, das Geld ist also geschenkt. Wer hat Anspruch auf BAföG, wie läuft der Antrag in Berlin und was sollte man sonst noch darüber wissen? Wir verraten es Ihnen!
Was ist BAföG eigentlich?
BAföG ist zunächst eine Abkürzung, die für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ steht. Konkret gemeint ist damit ein Gesetz, das junge Menschen mit Geld dabei unterstützen soll, ihren gewünschten Schul-, Berufs- oder Studienabschluss zu erreichen – und das unabhängig von der eigenen sozialen oder wirtschaftlichen Situation oder der Situation der Eltern.
Wer kann BAföG beantragen?
Das Statistische Bundesamt gibt aktuell an, bezogen haben. Unterstützung können alle erhalten, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Abschluss anstreben. Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
- Weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und wenn nicht bei den Eltern gewohnt wird
- Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs
- Höhere Fachschulen, Akademien, Hochschulen
Bei Unsicherheiten, ob der eigene schulische Weg mit Schüler-BAföG gefördert werden kann, hilft das BAföG-Amt mit Beratungsangeboten direkt weiter.
Nachfragen lohnt sich! Das BAföG-Amt ist unter der 0800-223 63 41 zu erreichen und steht für Fragen zur Verfügung.
Muss das Geld zurückbezahlt werden?
Das Schüler-BAföG gilt als sogenannter Vollzuschuss. Das bedeutet, dass das Geld am Ende nicht zurückgezahlt werden muss. Ein echter Vorteil für alle Schüler*innen.
Wie viel Geld bekommt man über das Schüler-BAföG?
Schul- bzw. Ausbildungsform und dem Einkommen der Eltern. Der Zuschuss kann zum Beispiel 262 Euro betragen, wenn der*die Schüler*in noch keine Ausbildung hat und bei den Eltern wohnt. Die Förderung kann aber auch bis zu 736 Euro betragen, wenn eine Berufsausbildung vorliegt und nicht mehr bei den Eltern gewohnt wird.
Der Höhe der monatlichen Bezuschussung wird festgesetzt, wenn mit dem BAföG-Antrag alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden. Doch bereits vorher können Sie sich beim BAföG-Amt über Ihre Chancen informieren.
Gibt es eine Altersgrenze für BAföG?
Neben den üblichen Informationen zur Person (über ein Formblatt und den Personalausweis) geht es vor allem um folgende Unterlagen:
- (eigene) Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Einkommensnachweise der Eltern bzw. des Lebenspartners
Weitere Unterlagen können im konkreten Fall vom BAföG-Amt angefordert werden.
Sie brauchen noch mehr Informationen oder vielleicht sogar eine Beratung? Kein Problem!
Sich bei all den BAföG-Regeln zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach. Doch keine Sorge. Die Berliner BAföG-Ämter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die gesammelten Information finden Sie zum Beispiel in diesem Flyer . Außerdem gibt es die BAföG-Hotline, die Sie unter 0800-223 63 41 erreichen.